„Da wenden Sie sich am besten an unsere Beratungslehrkraft!“ – eine selbstverständliche Empfehlung, wenn es um schulische Probleme und Fragen der Schullaufbahn geht. Denn Schulberatung ist eine wichtige und unverzichtbare Dienstleistung im differenziert gegliederten bayerischen Schulsystem. Besonders durch die Beratungslehrkräfte an den Schulen ist die Schulberatung ein niederschwelliges Angebot, das freiwillig, kostenfrei und vertraulich in Anspruch genommen werden kann. Das Aufsuchen von Beratung ist an keine Voraussetzung gebunden und für alle Mitglieder der Schulfamilie wie auch für außerschulische Ratsuchende, die in das Schulsystem eintreten wollen, möglich.
Beratungslehrkräfte sind ausgebildete Berater, die sich über eine Staatsprüfung für die Beratung qualifiziert haben. Sie sind in der Regel aber auch aktive Lehrkräfte und verfügen somit über direkte Kontakte zu Schülern, Eltern, Lehrern und Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Neben ihrer Beratungsqualifikation sind sie daher mit den spezifischen schulischen Belangen vertraut und helfen so, die vielen Möglichkeiten des gegliederten Schulsystems zu nutzen. Die beraterische Palette bezieht sich auf den gesamten Bildungsprozess. Im Spannungsfeld Schule – Elternhaus reicht sie von Gesprächs- und Informationsangeboten über pädagogische Hilfestellung und Begleitung bis hin zur Prävention.
Die in Bayern gelungene Verbindung von pädagogischer (Beratungslehrkräfte) und psychologischer (Schulpsychologen) Dienstleistung in der Schulberatung sichert die umfassende Information und Beratung von Schülern, Eltern, Behörden und Medien sowie die Unterstützung von Schule und Lehrkräften.1 Beratungslehrkräfte haben ein großes Wissen über das Schulsystem und kooperieren mit schulischen und außerschulischen Beratungseinrichtungen. Damit sind sie neben der Schulleitung die Fachkraft mit Außenkontakt.
Diese Broschüre soll allen Interessierten innerhalb und außerhalb der Schule die „Institution“ Beratungslehrkraft näher bringen, denn Bekanntheit und Transparenz schaffen Möglichkeiten der Inanspruchnahme und Akzeptanz. In diesem Sinn stellt die Broschüre das Aufgabenspektrum, das Selbstverständnis und den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit einer Beratungslehrkraft vor.
München, den 2. Februar 2010
Thomas Schäfer Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus